Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand berät und beschließt über alle Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Gesellschaft, soweit dies nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten ist.
Die drei Vorsitzenden sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB und jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Sie vertreten die Gesellschaft nach innen und außen und leiten die Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand verfasst auf der Grundlage der Satzung eine Geschäftsordnung, aus der die Aufgabenverteilung hervorgeht.
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Die Vorsitzenden
Schatzmeisterin, Schriftführerin und Geschäftsführer
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