Mitgliedschaft in der Deutschen Phytomedizinischen Gesellschaft e.V.


Leitbild und Leistungen der DPGSatzung - Leitbild - Leistungskatalog 
Formen der Mitgliedschaft in der DPG: | Ordentliche Mitglieder können Personen mit abgeschlossener Ausbildung an einer wissenschaftlichen Hochschule werden, die auf dem Gebiet der Phytomedizin tätig sind oder waren. Ihre Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag unter Befürwortung von einem ordentlichen Mitglied durch den 1. Vorsitzenden (§5 der Satzung).
|  | Außerordentliche Mitglieder können Personen werden, welche die Bedingungen des § 5 nicht erfüllen, jedoch an der Arbeit der Gesellschaft teilnehmen wollen. Für die Aufnahme gilt § 5, 2. Satz (§6 der Satzung).
|  | Als fördernde Mitglieder können Organisationen, wissenschaftliche Institute, Firmen und Einzelpersonen aufgenommen werden, welche die Bestrebungen der Gesellschaft fördern wollen. Die Aufnahme regelt der Vorstand (§8 der Satzung).
|  | Zu korrespondierenden Mitgliedern können Persönlichkeiten vom Vorstand berufen werden, deren enge Bindung an die Gesellschaft erwünscht ist (§9 der Satzung).
|  | Zu Ehrenmitgliedern können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um die Phytomedizin besondere Verdienste erworben haben. Sie werden vom Vorstand ernannt. Die Mitteilung erfolgt in Form einer von den drei Vorsitzenden unterzeichneten Urkunde. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitgliedes (§10 der Satzung).
|  | Der Vorstand kann auf Antrag eine Mitgliedschaft mit reduziertem Beitrag gewähren. Hierzu gehören ordentliche Nachwuchsmitglieder in Ausbildung für maximal drei Jahre nach ihrem Eintritt und ordentliche Mitglieder mit einem Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenzen. |


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Mitgliedsbeiträge der DPG:| Ordentliche und außerordentliche Mitglieder | Euro; 60,- / Jahr | | Bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in der DGG | Euro; 55,- / Jahr | | Pensionäre | Euro; 30,- / Jahr | | Ordentliche Mitglieder in Ausbildung (z.B. für Studierende, Diplomanden/innen gem. Antrag) | Euro; 15,- / Jahr | | Ordentliche Mitglieder mit reduziertem Beitrag (aufgrund sozialer Härten) | Euro; 15,- / Jahr |


Hinweise:Der Antrag auf reduzierten Beitrag kann bei Eintritt in die DPG noch für das laufende Jahr gestellt werden.
Der Antrag auf Beitragsreduktion für ordentliche Mitglieder in Ausbildung kann einmalig für die maximale Dauer von drei Kalenderjahren gestellt werden.
Der Antrag auf Beitragsreduktion im Härtefall muss jährlich bis zum 28. Februar vorliegen, damit die satzungsgemäßen Zahlungsfristen für Mitgliedsbeiträge eingehalten werden können (31. März des laufenden Jahres).
Bei allen Mitgliedern ist derzeit der kostenlose Bezug des Journals of Plant Disease and Protection im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Lieferung der Zeitschrift wird eingestellt, wenn ein Mitglied mehr als ein Jahr mit der Zahlung des Beitrages in Verzug ist. Zahlungsziel ist der März jedes Jahres.
Mitglieder können kostenlos alternativ zur Print-Version eine Online-Version der JPDP beziehen. Dazu nehmen Sie bitte direkt mit dem Ulmer-Verlag Kontakt auf und richten sich einen entsprechenden Zugang ein .


Konto der Gesellschaft:Kontoverbindung
Mitglieder, die Ihren Mitgliedsbeitrag per Lastschriftverfahren abbuchen lassen, werden gebeten, eine Änderung Ihres Kontos umgehend der Geschäftsstelle mitzuteilen. Für erfolglose Abbuchungsversuche wird unser Konto mit 8,71 Euro belastet, die den Mitgliedern dann als Gebühren in Rechnung gestellt werden müssen.

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