Nationaler Aktionsplan für die nachhaltige Anwendung von PflanzenschutzmittelnDer nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) wurde am 11.04.2008 von der Agrarministerkonferenz beschlossen. Er stellt eine Weiterentwicklung des Reduktionsprogramms chemischer Pflanzenschutz (2004) dar.
Ziel des NAP ist, die Risiken, die durch Pflanzenschutzmittel entstehen können, weiter zu reduzieren. Insbesondere ist die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu begrenzen, damit unnötige Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln unterlassen und die Nutzung nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen vorangetrieben werden. Dies kann gleichzeitig die wirtschaftliche Situation der Betriebe verbessern, indem Kosten für unnötige Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln vermieden werden.
Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Förderung von Innovationen im Pflanzenschutz und die Weiterentwicklung der Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes. Dazu sollen geeignete Maßnahmen, die von Bund und Ländern durchgeführt und getragen werden, beitragen.
Die Entwicklung des NAP wird durch ein Forum zum „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" unterstützt, das den geplanten Maßnahmen eine breite öffentliche Akzeptanz garantieren soll. Die Deutsche Phytomedizinische Gesellschaft e.V. ist als so genannter "betroffener Verband" als wissenschaftlicher Partner im Forum aufgenommen. 
Forum 2011_12_07

Aufruf zur Einreichung von Projektskizzen bis 19. Mai 2011
Übergangsgesetz zum Pflanzenschutzgesetz
Kommentierung des NAP-Entwurfes durch die DPG
Entwurf des NAP
Forum 2010-12-09

AG Biodiversität
AG Wasser
AG Rückstände
AG Indikatoren
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